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   VG München, 02.07.2018 - M 9 SN 18.2593   

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VG München, 02.07.2018 - M 9 SN 18.2593 (https://dejure.org/2018,18804)
VG München, Entscheidung vom 02.07.2018 - M 9 SN 18.2593 (https://dejure.org/2018,18804)
VG München, Entscheidung vom 02. Juli 2018 - M 9 SN 18.2593 (https://dejure.org/2018,18804)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 1 Abs. 7, § 30 Abs. 1, § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3; BayVwVfG Art. 37 Abs. 1; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2
    Nachbarschutz aus dem Gebot der Rücksichtnahme - Festlegung von Emissionskontingenten für ein Bauvorhaben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Nachbarschutz aus dem Gebot der Rücksichtnahme - Festlegung von Emissionskontingenten für ein Bauvorhaben

  • ra.de
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Bayern, 18.10.2017 - 9 CS 16.883

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines

    Auszug aus VG München, 02.07.2018 - M 9 SN 18.2593
    Die ständige obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 18.5.2018 - 9 CS 18.10 - juris; B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris; U.v. 16.10.2013 - 15 B 12.1808 - juris; B.v. 17.8.2010 - 15 CS 10.981 - juris) und auch die ständige Rechtsprechung der Kammer (vgl. z.B. VG München, U.v. 29.11.2017 - M 9 K 16.377 - juris; U.v. 23.11.2016 - M 9 K 15.4614 - juris; U.v. 19.10.2016 - M 9 K 16.711 - juris) gehen davon aus, dass es grundsätzlich zulässig ist, den Lärmschutz in der Weise einer sog. zielorientierten Festlegung zu regeln.

    All dies gilt gerade auch dann, wenn ein Bebauungsplan - wie vorliegend - Emissionskontingente für ein Bauvorhaben festlegt (vgl. dezidiert BayVGH, B.v. 16.10.2007 - 1 CS 07.1848 - juris Rn. 6, 8 und 45ff.; B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris Rn. 18 und 25ff.).

    Für die Beurteilung, ob das Bauvorhaben vorliegend Nachbarrechte verletzt oder nicht, ist die Wirksamkeit des Bebauungsplans nach den Aussagen in Ziff. 1 lit. a dieses Beschlusses irrelevant (vgl. für entsprechende Fälle einer eventuell unwirksamen Festsetzung von Emissionskontingenten BayVGH, B.v. 16.10.2007 - 1 CS 07.1848 - juris; B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris).

  • VGH Bayern, 18.05.2018 - 9 CS 18.10

    Bestimmtheit einer Baugenehmigung

    Auszug aus VG München, 02.07.2018 - M 9 SN 18.2593
    a) Der Baugenehmigungsbescheid in der jetzigen Fassung gibt der Antragstellerin nicht die Möglichkeit, zweifelsfrei festzustellen, ob durch die Zulassung des Vorhabens schädliche Umwelteinwirkungen i.S.v. § 3 Abs. 1, Abs. 2 BImSchG in Form von Geräuschimmissionen an ihrem Wohnhaus - und damit eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme, § 30 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO bzw. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB - zu erwarten sind, was dazu führt, dass der Baugenehmigungsbescheid gegenwärtig in nachbarrechtsrelevanter Weise unbestimmt ist, Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 18.5.2018 - 9 CS 18.10 - juris; weiter auch BayVGH, B.v. 17.8.2010 - 15 CS 10.981 - juris).

    Die ständige obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 18.5.2018 - 9 CS 18.10 - juris; B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris; U.v. 16.10.2013 - 15 B 12.1808 - juris; B.v. 17.8.2010 - 15 CS 10.981 - juris) und auch die ständige Rechtsprechung der Kammer (vgl. z.B. VG München, U.v. 29.11.2017 - M 9 K 16.377 - juris; U.v. 23.11.2016 - M 9 K 15.4614 - juris; U.v. 19.10.2016 - M 9 K 16.711 - juris) gehen davon aus, dass es grundsätzlich zulässig ist, den Lärmschutz in der Weise einer sog. zielorientierten Festlegung zu regeln.

    Fehlt es an einer Nebenbestimmung, die selbst eine solche Regelung enthält, so muss der Baugenehmigungsbescheid zumindest in einer vollziehbaren Auflage eine klare und konkrete Bezugnahme auf Grenzwerte in einer schalltechnischen Untersuchung enthalten (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2018 - 9 CS 18.10 - juris Rn. 17), wenn ein solches Gutachten eingeholt wurde - was nach Ansicht der Kammer nur bei entsprechenden substantiierten Einwänden im Laufe des Baugenehmigungsverfahrens (v.a. für gewerbliche Betriebe) nötig ist (wie hier, Bl. 95ff. d. Behördenakts).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2017 - 3 M 195/17

    Beschwerdefähigkeit eines Beschlusses; Verfahrensgegenstand eines

    Auszug aus VG München, 02.07.2018 - M 9 SN 18.2593
    Dann bedarf es einer derartigen Zwischenentscheidung von vorn herein nicht (vgl. OVG MV, B.v. 4.4.2017 - 3 M 195/17 - juris; Eyermann, VwGO, Stand: 14. Auflage 2014, § 80 Rn. 111).

    Die Festlegung eines Kostenanteils für die Entscheidung über den Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses war nicht veranlasst, da dieses Verfahren kein selbstständiges Nebenverfahren darstellt (vgl. OVG MV, B.v. 4.4.2017 - 3 M 195/17 - juris).

  • VGH Bayern, 16.10.2007 - 1 CS 07.1848

    Ausweisung eines Sondergebiets für den großflächigen Einzelhandel

    Auszug aus VG München, 02.07.2018 - M 9 SN 18.2593
    All dies gilt gerade auch dann, wenn ein Bebauungsplan - wie vorliegend - Emissionskontingente für ein Bauvorhaben festlegt (vgl. dezidiert BayVGH, B.v. 16.10.2007 - 1 CS 07.1848 - juris Rn. 6, 8 und 45ff.; B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris Rn. 18 und 25ff.).

    Für die Beurteilung, ob das Bauvorhaben vorliegend Nachbarrechte verletzt oder nicht, ist die Wirksamkeit des Bebauungsplans nach den Aussagen in Ziff. 1 lit. a dieses Beschlusses irrelevant (vgl. für entsprechende Fälle einer eventuell unwirksamen Festsetzung von Emissionskontingenten BayVGH, B.v. 16.10.2007 - 1 CS 07.1848 - juris; B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris).

  • VGH Bayern, 17.08.2010 - 15 CS 10.981

    Wirkung der stattgebenden rechtsgestaltenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts

    Auszug aus VG München, 02.07.2018 - M 9 SN 18.2593
    a) Der Baugenehmigungsbescheid in der jetzigen Fassung gibt der Antragstellerin nicht die Möglichkeit, zweifelsfrei festzustellen, ob durch die Zulassung des Vorhabens schädliche Umwelteinwirkungen i.S.v. § 3 Abs. 1, Abs. 2 BImSchG in Form von Geräuschimmissionen an ihrem Wohnhaus - und damit eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme, § 30 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO bzw. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB - zu erwarten sind, was dazu führt, dass der Baugenehmigungsbescheid gegenwärtig in nachbarrechtsrelevanter Weise unbestimmt ist, Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 18.5.2018 - 9 CS 18.10 - juris; weiter auch BayVGH, B.v. 17.8.2010 - 15 CS 10.981 - juris).

    Die ständige obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 18.5.2018 - 9 CS 18.10 - juris; B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris; U.v. 16.10.2013 - 15 B 12.1808 - juris; B.v. 17.8.2010 - 15 CS 10.981 - juris) und auch die ständige Rechtsprechung der Kammer (vgl. z.B. VG München, U.v. 29.11.2017 - M 9 K 16.377 - juris; U.v. 23.11.2016 - M 9 K 15.4614 - juris; U.v. 19.10.2016 - M 9 K 16.711 - juris) gehen davon aus, dass es grundsätzlich zulässig ist, den Lärmschutz in der Weise einer sog. zielorientierten Festlegung zu regeln.

  • BVerfG, 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung von Maßnahmen der

    Auszug aus VG München, 02.07.2018 - M 9 SN 18.2593
    Irreparable Zustände können demnach rechtlich und auch praktisch im Baurecht nicht eintreten (vgl. andererseits BVerfG, B.v. 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13 - juris für einen Ausnahmefall, in dem ein Hängebeschluss notwendig war: Behördlich erzwungene Abgabe einer Vermögensauskunft würde zu irreparablen Folgen für die Kreditwürdigkeit des Beschwerdeführers führen).
  • VGH Bayern, 09.12.2016 - 15 CS 16.1417

    Erfolgloser Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung für

    Auszug aus VG München, 02.07.2018 - M 9 SN 18.2593
    Dementsprechend verzichten die Obergerichte regelmäßig in Gänze auf eine Entscheidung über derartige Anträge (vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2016 - 15 CS 16.1417 - juris).
  • VGH Bayern, 23.01.2018 - 15 CS 17.2575

    Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen ein - wohl rechtswidriges -

    Auszug aus VG München, 02.07.2018 - M 9 SN 18.2593
    Weiter ist klarzustellen, dass die Frage, ob das Vorhaben, wäre der Bebauungsplan unwirksam und würde es damit nach den Luftbildern im Außenbereich ausgeführt, nach § 35 BauGB zugelassen werden könnte oder nicht, bereits deshalb ohne Belang ist, weil es keinen allgemeinen Abwehranspruch gegen im Außenbereich unzulässige Nachbarvorhaben gibt; ein etwaiger objektiv-rechtlicher Verstoß der Baugenehmigung gegen § 35 Abs. 2, Abs. 3 BauGB führt nicht zu einer Nachbarrechtsverletzung (statt aller BayVGH, B.v. 21.3.2018 - 9 ZB 16.2081 - juris; B.v. 23.1.2018 - 15 CS 17.2575 - juris, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.03.2018 - 9 ZB 16.2081

    Erfolglose Nachbarklage gegen Heizwärme- und Stromverteilerstation

    Auszug aus VG München, 02.07.2018 - M 9 SN 18.2593
    Weiter ist klarzustellen, dass die Frage, ob das Vorhaben, wäre der Bebauungsplan unwirksam und würde es damit nach den Luftbildern im Außenbereich ausgeführt, nach § 35 BauGB zugelassen werden könnte oder nicht, bereits deshalb ohne Belang ist, weil es keinen allgemeinen Abwehranspruch gegen im Außenbereich unzulässige Nachbarvorhaben gibt; ein etwaiger objektiv-rechtlicher Verstoß der Baugenehmigung gegen § 35 Abs. 2, Abs. 3 BauGB führt nicht zu einer Nachbarrechtsverletzung (statt aller BayVGH, B.v. 21.3.2018 - 9 ZB 16.2081 - juris; B.v. 23.1.2018 - 15 CS 17.2575 - juris, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

    Auszug aus VG München, 02.07.2018 - M 9 SN 18.2593
    Die im Rahmen des gebietsübergreifenden Nachbarschutzes allein entscheidende Frage (vgl. BVerwG, B.v. 10.1.2013 - 4 B 48.12 - juris), ob zu erwarten ist, dass das Bauvorhaben das Gebot der Rücksichtnahme verletzt, d.h. ob es im Regelbetrieb unzulässige Immissionen am Immissionsort der Antragstellerin (vgl. Nr. 2.3 TA Lärm) verursachen wird, richtet sich nicht nach der Wirksamkeit des Bebauungsplans, sondern ist bzw. wäre anhand von festgelegten Immissionsgrenzwerten und anhand der vorgelegten Schalltechnischen Untersuchung zu beantworten.
  • VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 BV 03.2179

    Heranrückende Wohnbebauung an einen Betrieb, der der Störfall-Verordnung

  • VGH Bayern, 16.10.2013 - 15 B 12.1808

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für einen Pferdeoffenstall als Nebenanlage

  • VGH Bayern, 12.09.2017 - 1 ZB 15.126

    Gebot der Rücksichtnahme gegenüber benachbarter Wohnbebauung bei geplantem

  • VG München, 26.10.2017 - M 9 S 17.3585

    Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung zum Neubau eines

  • VGH Bayern, 17.06.2010 - 15 ZB 09.2132

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Gebot der Rücksichtnahme; Verbauung einer

  • VG München, 23.11.2016 - M 9 K 15.4614

    Immissionsrichtwerte für eine Gemengelage

  • VGH Bayern, 14.10.2015 - 15 ZB 15.1404

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Nachbarklage gegen Änderungsbaugenehmigung

  • VG München, 29.11.2017 - M 9 K 16.377

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zur Erweiterung einer Holzlagerhalle

  • VG München, 19.10.2016 - M 9 K 16.711

    Erfolglose Nachbarklage gegen Aufstockung eines Gebäudes (Gemeinschaftsunterkunft

  • VG München, 17.08.2018 - M 9 S 18.3849

    Nutzungsuntersagung wegen Fehlens eines zweiten Rettungswegs

    Die Festlegung eines Kostenanteils für die Entscheidung über den Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses war nicht veranlasst, da dieses Verfahren kein selbstständiges Nebenverfahren darstellt (vgl. OVG MV, B.v. 4.4.2017 - 3 M 195/17 - juris; VG München, B.v. 2.7.2018 - M 9 SN 18.2593 - juris).
  • VG München, 09.07.2018 - M 9 SN 18.1319

    Baugenehmigungsverfahren - Kein (subjektiv-öffentlicher) Nachbarschutz wegen

    Der Antrag auf Erlass eines Hänge- bzw. Schiebebeschlusses ist bereits unzulässig, da kein Rechtsschutzbedürfnis für eine derartige "Zwischenentscheidung" erkennbar ist (vgl. dazu umfassend VG München, B.v. 2.7.2018 - M 9 SN 18.2593 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • VG München, 15.01.2019 - M 9 SN 18.4926

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Neubau einer Lagerhalle -

    Zum anderen reicht eine sog. zielorientierte Festlegung nach ständiger Rechtsprechung der Kammer und aller Obergerichte aus, wenn im Regelbetrieb nicht mit Überschreitungen zu rechnen ist (z.B. VG München, B.v. 2.7.2018 - M 9 SN 18.2593 - juris m.w.N.; U.v. 23.11.2016 - M 9 K 15.4614 - juris m.w.N.).
  • VG München, 17.08.2021 - M 9 SN 21.3656

    Erfolgloser Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung einer

    Es bedarf deswegen einer derartigen Zwischenentscheidung von vorn herein nicht (vgl. OVG MV, B.v. 4.4.2017 - 3 M 195/17 - juris; VG München, B.v. 2.7.2018 - M 9 SN 18.2593 -, Rn. 43 juris).
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